Wer auf der Lippe Kanu fährt, bewegt sich in einem europaweit bedeutenden Naturschutzgebiet. Um die seltene Flora und Fauna (Pflanzen und Tiere) in ihren naturnahen Lebensräumen nicht zu stören, gelten hier besondere Vorschriften für alle BesucherInnen und NutzerInnen dieses Gebietes. In den besonders schutzwürdigen Bereichen sollen die Störungen möglichst gering gehalten werden. Daher gilt hier ein Kontingent von maximal 30 Booten pro Tag sowie eine jahreszeitliche Beschränkung. Kanuten, die die begrenzt befahrbaren Abschnitte durchfahren möchten, müssen sich vorher über das Buchungsportal anmelden. Die Anmeldebestätigung ist bei der Kanufahrt mitzuführen.

Gesperrter Abschnitt

Ein- und Ausstiegstelle Nr. 09 vorübergehend gesperrt

Derzeit ist die Ein- und Ausstiegsstelle Nr. 09 (Kanalstraße Südufer) vorübergehend gesperrt. Sobald diese wieder zur Verfügung steht, informieren wir euch hier!

Abschnitt Hervest - von Ein- und Ausstiegstelle 13 - 14

Derzeit ist das Unterfahren der Brücke in Hervest (Dorfstraße/Buerer Straße) nicht gestattet, da dort die alte Brücke abgerissen und dann eine neue Behelfsbrücke errichtet wird. Da die Lippe von Osten nach Westen befahren werden darf, ist es nur möglich an der Ein- und Ausstigesstelle Nr. 13 die Lippe zu verlassen.

Begrenzt befahrbarer Abschnitt (Buchung erforderlich!)

Abschnitt Haus Vogelsang (Datteln-Ahsen)

Der Streckenabschnitt Haus Vogelsang befindet sich zwischen den Einstiegsstellen 05 und 07 im Bereich Datteln-Ahsen. Im Zeitraum vom 01.04. bis 14.11. jeden Jahres gilt hier eine Befahrungsbeschränkung. Maximal 30 Boote dürfen in diesem Zeitraum pro Tag den Abschnitt befahren. Daher ist eine Anmeldung für das Durchfahren des Abschnitts "Haus Vogelsang“ über das Buchungsportal notwendig.

Abschnitt HaLiMa (Haltern am See / Lippramsdorf / Marl)

Der Streckenabschnitt HaLiMa befindet sich zwischen den Einstiegsstellen 11 und 12 im Bereich Haltern am See / Lippramsdorf / Marl. Im Zeitraum vom 01.04. bis 14.11. jeden Jahres gilt hier eine Befahrungsbeschränkung. Maximal 30 Boote dürfen in diesem Zeitraum pro Tag den Abschnitt befahren. Daher ist eine Anmeldung für das Durchfahren des Abschnitts "HaLiMa“ über das Buchungsportal notwendig.

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Besondere Vorschriften für Kanuten

Für Kanutouren im Naturschutzgebiet Lippeauen gelten folgende besondere Vorschriften:

  • So sind für KanutInnen beim Ein- und Aussteigen ausschließlich die gekennzeichneten Stellen zu benutzen.

  • Ein Betreten der Ufer außerhalb dieser Bereiche ist verboten.

  • Die Lippe ist ausschließlich stromabwärts und möglichst in Strommitte zu befahren.

  • An und auf der Lippe sollte man sich ruhig verhalten, mit etwas Glück ist dann auch einer der zahlreichen Wasservögel oder andere Lippebewohner zu erleben.

  • Des Weiteren darf die Lippe in Zukunft nur mit Kanus oder kanuähnlichen Booten befahren werden (Flöße, Schlauchboote, Surfbretter o. Ä. sind nicht erlaubt).

  • Gleichzeitig muss ein/e InsassIn in jedem Boot eine Schulung zum naturschutzgerechten Verhalten beim Kanufahren besucht haben. Geeignet ist eine DKV-Ökoschulung oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Schulungsnachweis sowie die Anmeldebestätigung der Buchung sind jeweils mitzuführen.

Weitere Informationen findet ihr in diesem Auszug des Landschaftsplan Lippe. Bitte beachtet, dass die Befahrung der Lippe auf eigene Gefahr erfolgt.

Ein- und Ausstiegsstellen für eure Kanutour

Übersichtskarte Kanufahren auf der Lippe